Ihr Recht

Nach einem Unfall ist man oft durcheinander und weiß nicht wie man am besten mit der Versicherung seinen Schaden abwiegelt. Viele Leute lassen sich dann von Ihrem versichere Beraten. Dadurch kommt es oft dazu, dass Sie einen Gutachter vom Versicherer gestellt bekommen. Wäre es nicht auch für Sie besser wenn ein unabhängiger Gutachter Ihr Gutachten anfertigt?

Ihr Recht


Nach einem Unfall ist man oft durcheinander und weiß nicht wie man am besten mit der Versicherung seinen Schaden abwiegelt. Viele Leute lassen sich dann von Ihrem Versicherer beraten. Dadurch kommt es oft dazu, dass Sie einen Gutachter vom Versicherer gestellt bekommen. Wäre es nicht auch für Sie besser wenn ein unabhängiger Gutachter Ihr Gutachten anfertigt?

Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall auf freie Wahl

 - der Reparaturwerkstatt
 - des Kfz Sachverständigen
 - des Rechtsanwaltes
 - der Autovermietung
 - auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeuges
 - auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung
 - auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Wertminderung
  - den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlungnahme zu dem vom
 Sachverständigen ermittelten Restwert selbstständig in die Hand zu nehmen
  - auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten

Lassen Sie sich von uns beraten. wir zeigen ihnen wie 
hoch ihr schaden wirklich ist.

... der Geschädigte muss keine

- Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeuges beauftragen
  - Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
 - Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden
 - Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung dulden