Unsere Leistungen

Unfallgutachten für PKW & Zweirad

Sobald Ihr Fahrzeug ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wird, haben Sie das Recht einen Gutachter zu beauftragen.
Die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers.

Gebrauchtwagen Prüfung

Sie möchten sich einen Gebrauchtwagen kaufen, sind sich aber nicht sicher, ob an dem gewünschten Fahrzeug alles in Ordnung ist? Gehen Sie auf Nummer sicher. Wir helfen Ihnen gerne.

MOTORRAD RAHMENVERMESSUNG

Wir vermessen, prüfen und begutachten ihr Motorrad, Mofa, Kleinkraftrad, Moped, Leichtkraftrad und Motorroller. Wir sind einer von wenigen Sachverständigenbüros in der Gegend, die Motorrad Rahmenvermessungen anbieten.

OLDTIMER GUTACHTEN

Es ist wichtig, den Wert eines klassischen Fahrzeuges für den Kauf, den Verkauf, den Schadensfall oder die Versicherung zu kennen. Ich ermittle für Sie im Zuge eines Oldtimergutachtens den Zustand und die Qualität Ihres Fahrzeuges, sowie den angemessenen Preis eventueller Restaurierungsarbeiten.

Was tun nach einem Unfall?

Wir helfen Ihnen!

Sie haben das Recht einen unabhängigen Sachverständiger/Gutachter zu beauftragen. 
Die Kosten dafür muss die gegnerischen Versicherung übernehmen. Sie sollten bei einem Haftpflichtschaden die Schadenshöhe vor Erteilung des Reparaturauftrages durch einen freien Sachverständiger feststellen lassen. Das gilt auch, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen (Totalschaden). In unseren Gutachten wird der Fahrzeugwert ermittelt. Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, muss dessen Kfz Haftpflichtversicherung diese Gutachterkosten übernehmen. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf den Gutachter seiner Wahl, er muss sich nicht auf einen Sachverständigen der Haftpflichtversicherung verweisen lassen.
Das Gutachten eines freien Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion: Es enthält neben der Feststellung der Höhe der Reparaturkosten auch Angaben zu einer eventuell vorliegenden Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Sollte der Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen, genügt ein Kostenvoranschlag. Dieses prüfen wir für Sie unverbindlich. Denn bei einer Beschädigung z.B. des Stoßfängers oder einer kleinen Delle, Kratzer können die Kosten schon die Bagatellschadensgrenze übersteigen.

Warum selbst Gutachter beauftragen?

Sollte es zu Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder der Versicherung kommen, dann haben Sie einen Beweis für die Schadenshöhe selbst in der Hand. 

Kontaktiere uns!

KFZ – Sachverständigenbüro Detlef Rippl